Hund Gassi Gesetz in Deutschland

Hund Gassi Gesetz

Die Neufassung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV), die landläufig auch als “Gassi-Gesetz” bezeichnet wird, ist seit 2022 in Kraft. Diese Verordnung (Gassi-Pflicht) betrifft Hundehalter und Hundezüchter und sieht vor, dass Hunde ausreichend Auslauf im Freien außerhalb des Zwingers bekommen müssen. Ein ausgewachsener Hund muss mindestens zweimal am Tag einen Auslauf von mindestens einer Stunde bekommen.

Die Regeln für das Gassigehen können in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern relativ streng sein, da in Deutschland das Wohlergehen der Tiere sowie die Sicherheit und Rücksichtnahme seiner Bürger eine hohe Priorität haben.

Inhaltsverzeichnis

Bundesweite Regeln für das Gassigehen

Es gelten folgende landesweiten Regeln für den Hundeauslauf (Gassigehen):

  1. Leinenpflicht: Allgemein gilt, dass Hunde jeder Größe in bestimmten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufsvierteln und belebten Straßen an der Leine geführt werden müssen. Es gibt aber keine bundesweite Regelung – in manchen Regionen kann die Hundeleine daheim gelassen werden kann, in anderen Bundesländern besteht jedoch eine strenge Leinenpflicht.
  2. Hundesteuer: Jeder Hundehalter in Deutschland unterliegt der Hundesteuer. Dabei handelt es sich um eine obligatorische Jahresgebühr, deren Kosten je nach Gemeinde variieren.
  3. Hundehaftpflichtversicherung: Viele Bundesländer verlangen von Hundebesitzern den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, um alle Schäden abzudecken, die ihr Hund verursachen könnte.
  4. Regel für Kotbeutel: Besitzer sind verpflichtet, ihre Hunde abzuholen. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder verhängt werden.
  5. Gassigehen: Es wurde vorgeschlagen, dass einem erwachsenen Hund mindestens zweimal am Tag ein Auslauf von mindestens einer Stunde ermöglicht werden muss, in Abschnitt 2 der TSchHuV heißt es jedoch dass "einem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu ermöglichen sei". Das bedeutet, dass Hundebesitzer ihre vierbeinigen Begleiter regelmäßig nach draußen bringen müssen. Es liegt jedoch an den Eigentümern, zu bestimmen, wie viel Aktivität für jeden Spaziergang ausreichend ist.

Bußgelder für Verstöße gegen die Hundeauslaufregeln

Bußgelder können für verschiedene Verstöße verhängt werden, beispielsweise wenn Sie Ihren Hund nicht abholen, ihn nicht in bestimmten Bereichen an der Leine führen oder nicht über die erforderliche Haftpflichtversicherung verfügen. Der genaue Betrag kann je nach Region und Schwere des Verstoßes variieren. Nachfolgend finden Sie jedoch einige allgemeine Schätzungen.

  • Wenn Sie Ihren Hund nicht abholen, kann die Strafe zwischen 15 und 100 Euro betragen.
  • Wenn Sie Ihren Hund nicht an der vorgeschriebenen Stelle anleinen, kann dies zu einem Bußgeld von 25 bis 100 Euro führen.
  • Keine Hundehaftpflichtversicherung (falls erforderlich) - Dies kann zu deutlich höheren Bußgeldern führen, die möglicherweise mehrere Hundert Euro betragen.
  • Verstöße gegen rassespezifische Vorschriften - Dies kann zu Bußgeldern von mehreren hundert Euro und im Extremfall zur Beschlagnahme des Hundes führen.
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Landesspezifische Regeln für das Gassigehen

Die 16 deutschen Bundesländer haben einen gewissen Ermessensspielraum, ihre eigenen Regeln und Vorschriften für die Hundehaltung und das Ausführen von Hunden festzulegen. Hier sind einige der wichtigsten:

  1. Gefährliche Hunderassen: Einige Staaten führen eine Liste „gefährlicher“ oder potenziell aggressiver Rassen. Besitzer von Hunden auf dieser Liste müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, z. B. den Maulkorb des Hundes in der Öffentlichkeit tragen oder sich einem Wesenstest unterziehen.
  2. Leinenpflicht: Obwohl die Leinengesetze landesweit relativ einheitlich sind, können die Besonderheiten variieren. In einigen Staaten müssen beispielsweise größere Hunde möglicherweise jederzeit an der Leine geführt werden, während in anderen nur bestimmte Rassen oder Hunde mit einem bestimmten Temperament eine Leinenpflicht haben.
  3. Hundeerziehungszertifikate: In einigen Bundesstaaten müssen Hundebesitzer ein Zertifikat erhalten, das belegt, dass sie eine Ausbildung im Umgang und in der Erziehung ihrer Hunde absolviert haben.

Liste der gefährlichen Hunderassen und ihrer Vorschriften nach Bundesstaaten

Nachfolgend finden Sie die Liste gefährlicher Hunderassen und deren Vorschriften nach Bundesstaaten.

  • Baden-Württemberg:
    • Rassen: American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Pit Bull Terrier und ähnliche Kreuzungen.
    • Regeln:
      • An öffentlichen Orten besteht Leinen- und Maulkorbpflicht.
      • Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
      • Verhaltenstest erforderlich.
  • Bayern:
    • Rassen: Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und ähnliche Kreuzungen.
    • Regeln:
      • An öffentlichen Orten besteht Leinen- und Maulkorbpflicht.
      • Besitzer benötigen für die Haltung des Hundes eine Sondergenehmigung.
      • Verhaltenstest für den Hund erforderlich.
      • Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
  • Berlin:
    • Rassen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pitbulls
    • Regeln:
      • An öffentlichen Orten besteht Leinen- und Maulkorbpflicht.
      • Für den Besitz dieser Rassen ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
      • Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
  • Brandenburg:
    • Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbullterrier und Kreuzungen.
    • Regeln:
      • Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit.
      • Für den Besitz ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
      • Verhaltensbeurteilung für den Hund.
  • Bremen:
    • Rassen: Pitbullterrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier.
    • Regeln:
      • Maulkorb- und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit.
      • Für den Besitz ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
      • Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
  • Hamburg:
    • Rassen: Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier.
    • Regeln:
      • Maulkorb- und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit.
      • Sondergenehmigung erforderlich.
      • Verhaltenstest für den Hund.
  • Hessen:
    • Rassen: Bullterrier, Pitbullterrier, American Staffordshire Bullterrier und Staffordshire Bullterrier.
    • Regeln:
      • An öffentlichen Orten besteht Leinen- und Maulkorbpflicht.
      • Für den Besitz ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Verhaltenstest für den Hund obligatorisch.
      • Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
  • Mecklenburg-Vorpommern:
    • Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und ähnliche Kreuzungen.
    • Regeln:
      • Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit.
      • Für den Besitz kann eine besondere Genehmigung erforderlich sein.
      • Verhaltensbeurteilung erforderlich.
  • Niedersachsen:
    • Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und ähnliche Kreuzungen.
    • Regeln:
      • Leinen- und Maulkorbpflicht in öffentlichen Bereichen.
      • Sondergenehmigung oder Eigentumserlaubnis.
      • Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
  • Nordrhein-Westfalen:
    • Rassen: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier und andere, die laut Bewertung als gefährlich eingestuft wurden.
    • Regeln:
      • Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit.
      • Für den Besitz ist möglicherweise eine Sondergenehmigung oder Genehmigung erforderlich.
      • Es kann eine Verhaltensprüfung des Hundes angeordnet werden.
      • Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
  • Rheinland-Pfalz:
    • Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbullterrier.
    • Regeln:
      • Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit.
      • Eigentümer benötigen möglicherweise eine Sondergenehmigung.
      • Für Hunde ist ein Verhaltenstest erforderlich.
      • Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
  • Saarland:
    • Rassen und Regeln: Im Saarland gibt es eher allgemeine Regelungen als rassespezifische Gesetze. Für klare Anweisungen wenden Sie sich am besten an die örtlichen Behörden.
  • Sachsen:
    • Rassen und Regeln: In Sachsen werden Hunde eher anhand ihres Verhaltens bewertet als anhand spezifischer Rassebeschränkungen. Wenn ein Hund aggressive Tendenzen zeigt, gelten für ihn Regeln wie Leinen- und Maulkorbpflicht.
  • Sachsen-Anhalt:
    • Rassen und Regeln: Wie in Sachsen steht auch in diesem Bundesland das Verhalten des einzelnen Hundes im Vordergrund und nicht bestimmte Rassen. Für Hunde mit aggressiven Tendenzen könnten jedoch strengere Vorschriften gelten.
  • Schleswig-Holstein:
    • Rassen und Regeln: Der Staat verfügt über keine endgültige Rassenliste, legt jedoch Wert auf das Verhalten und Temperament einzelner Hunde. Für Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich gelten, stehen Vorschriften wie Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht.
  • Thüringen:
    • Rassen und Regeln: Die Regelungen orientieren sich eher am Verhalten einzelner Hunde als an rassespezifischen Verboten. Hunde, die aggressives Verhalten zeigen, unterliegen dann entsprechenden Regelungen.

Für alle Bundesstaaten gilt der allgemeine Grundsatz: Hunde, die aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als aggressiv oder gefährlich gelten, unterliegen an öffentlichen Orten in der Regel strengeren Vorschriften. Dazu gehören oft eine Leinen- und Maulkorbpflicht, manchmal auch Verhaltenstests, Sondergenehmigungen und eine Haftpflichtversicherung.

Da sich die Vorschriften jedoch weiterentwickeln und Änderungen unterliegen können, wird immer empfohlen, sich an das örtliche Ordnungsamt zu wenden oder die offiziellen Websites von Bundesstaaten oder Kommunen zu prüfen, um möglichst genaue und aktuelle Informationen zu erhalten.

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Hundesteuer in Großstädten (Schätzungen Stand 2023)

Hier ist die Liste der Hundesteuer in Großstädten:

  • Berlin: 120 €/Jahr (erster Hund)
  • Hamburg: 90 €/Jahr (erster Hund)
  • München: 100 €/Jahr (erster Hund)
  • Köln: 156 €/Jahr (erster Hund)
  • Frankfurt: 90 €/Jahr (erster Hund)
  • Stuttgart: 108 €/Jahr (erster Hund)
  • Düsseldorf: 120 €/Jahr (erster Hund)
  • Dortmund: 126 €/Jahr (erster Hund)
  • Essen: 132 €/Jahr (erster Hund)
  • Leipzig: 100 €/Jahr (erster Hund)
  • Bremen: 66 €/Jahr (erster Hund)
  • Dresden: 90 €/Jahr (erster Hund)

Auch hier handelt es sich um Näherungswerte, die sich ändern können. Die Kommunen passen die Tarife an, und für kastrierte Hunde, Hunde, die für berufliche Zwecke genutzt werden, oder für Hunde, die Sozialhilfe beziehen, können Ermäßigungen gewährt werden.

Ressourcen:

  • Örtliches Ordnungsamt: Für aktualisierte Rassenlisten und örtliche Vorschriften.
  • Offizielle Websites der Städte: Sie verfügen oft über einen eigenen Abschnitt, in dem Gebühren, Regeln und Vorschriften im Zusammenhang mit Haustieren aufgeführt sind.
  • Veterinärämter: Kann eine Quelle der Orientierung und Klarheit sein.

Um mehr über die Feinheiten und besten Praktiken beim Gassigehen zu erfahren und welche Fehler ihr vermeiden solltet, lest unseren Artikel "Die 8 häufigsten Fehler beim Gassigehen mit dem Hund". Dort teilen wir wertvolle Einblicke und Tipps, die eure täglichen Spaziergänge sicherer und angenehmer machen werden.

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